Informationen für unsere Bade- und Saunagäste
Hygienehinweise
Nutzungsform
Der Revierpark Wischlingen wird folgende Bereiche zur öffentlichen Nutzung der Saunalandschaft öffnen.
Wasserflächen: Saunabecken 50 m² Wasserfläche
Freifläche (Liegewiese): Es stehen hier 10.000 m² Wiesenfläche zur Verfügung.
Sanitäreinrichtungen: Die WC Anlagen im Innenbereich und in der Außenanlage können, im Rahmen der Nutzungsbeschränkungen, von 1 -2 Personen, genutzt werden.
Umkleidekabinen: Im Saunabereich ist es möglich zwei separate Einzelumkleidekabinen zu nutzen. Darüber hinaus ist es möglich, sich im gesamten Umkleidebereiche umzuziehen (FFK Bereich).
Spinde: Die Nutzung der Spinden ist möglich. Die Einhaltung der Abstandsregeln, wird über die Herausgabe von vorherfestgelegten Spinden, sichergestellt.
Einlasssituation
Der Einlass erfolgt über den Haupteingang des Solebades (Kassenbereich). Hierbei wird die Abstandswahrung durch entsprechende Maßnahmen und Wegeführung mittels Absperrung und Kennzeichnung sichergestellt. Zur Überwachung der Einhaltung erfolgt zusätzlicher der Einsatz eines Security-Mitarbeiters. Sollte es im Kassenbereich zu Diskussionen kommen, wird weiteres Personal des Revierpark Wischlingen deeskalierend eingreifen um hier den reibungslosen Prozess des Einlasses, im Sinne der Wahrung der Abstandsregel, zu gewährleisten.
Umkleidesituation
Die Umkleidekabinen Kapazität wird reduziert. Die Anzahl der Umkleidekabinen ist auf 2 beschränkt. Innerhalb der Saunaumkleidekabinen ist es außerdem möglich, sich im gesamten Bereich des Umkleidetraktes, umzuziehen. Entsprechende Abstandsmarkierungen sind durch den Nutzer einzuhalten. Zusätzlich wird eine weitere Person des RPW hier die Einhaltung der Abstandsregeln, im Sinne der Vermeidung von Begegnungsverkehr der Gäste, ggf. begleiten.
Duschen
Die Duschen sind durch die baulichen Gegebenheiten, nur mit einer Person zu nutzen.
Beckennutzung
Es befindet sich ein Außenbecken, mit einer Wasserfläche von 50 m², innerhalb des Saunabereiches. Fünf Personen wird hier die zeitgleiche Nutzung gewährt. Whirlpools dürfen jeweils von einem Haushalt genutzt werden.
Hygiene
Grundsätzlich bieten Bäder, durch die tägliche Reinigung der Sitz- und Liegeflächen, Barfuß-und Sanitärbereiche eine hochhygienische und kontinuierlich gereinigte Umgebung. Hierbei werden saure und alkalische Reiniger verwendet, wodurch eine Keimreduktion von 1 bis 3 Log-Stufen erreicht werden kann. Bei einer Wiederinbetriebnahme in Zeiten einer Pandemie werden zusätzliche weitere Schutzmaßnahmen ergriffen:
- Mundschutzpflicht abhängig von gesetzlicher Regelung
- Verstärkte Mitarbeiterkontrolle der Einhaltung von Hygienestandards sowie allgemein bekannter Verhaltensregeln (Niesetikette)
- Bereitstellung von Handdesinfektionsspendern für Gäste und Mitarbeiter am Eingangund Ausgang sowie vor Betreten der Umkleidebereiche, im Freibadbereich und vor den WC-Anlagen
- tägliche Desinfektion der Barfußbereiche z.B. Beckenumgänge
- tägliche Desinfektion der Duschräume
- tägliche Desinfektion der WC-Räume
- Die Desinfektion stark frequentierter Bereiche (Türklinken, Handläufe, etc.) erfolgt in Intervallen
- Keine Sitz-, oder Liegemöglichkeiten
Liegewiese
Die Größe der Liegewiese von ca. 10.000 m² bietet ausreichende Möglichkeiten, sich unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln, aufzuhalten. Mitarbeiter des RPW werden in regelmäßigen Abständen die Situation auf der Liegenwiese kontrollieren.
Halten Sie in allen Räumen die gebotenen Abstandsregeln ein.
In engen Räumen warten Sie bitte, bis anwesende Personen sich entfernt haben.
Dusch- und WC-Bereiche dürfen nur von maximal zwei Personen betreten werden. Halten Sie auch hier die gebotenen Abstandsregeln ein.
Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.
Halten Sie am Beckenrand (Beckenraststufe) Abstand zu anderen Badegästen.
Auch im Schwimmbecken gibt es Zugangsbeschränkungen, beachten Sie bitte die Hinweise des Personals und halten Sie beim Schwimmen den gebotenen Abstand.
Halten Sie auch im Außenbereich die gebotenen Abstandsregeln ein. Bei Engstellen warten Sie bitte, bis anwesende Personen sich entfernt haben.
Halten Sie auch im Außenbereich, auf der Liegewiese und den Spielflächen ausreichend Abstand zu anderen Badegästen.
Verlassen Sie den Schwimmbadbereich nach dem Schwimmen unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen.
Hygienehinweis
Die grundsätzlich geltende Hausordnung wird um die Hygienemaßnahmen, die aus der aktuellen Coronaschutzverordnung resultieren, erweitert.
Es ergeben sich die folgende Verhaltensvorgaben und Regelungen, die in ihrer Gesamtheit auf den wirkungsvollen Schutz der Gäste und Mitarbeiter/innen, abzielen:
Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
- Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
- Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
- Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zu beachten.
- Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
- Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
- Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
- Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter (Security) ist Folge zu leisten.
- Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden (Hausrecht).
- Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
- Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
- Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
- Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
- Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind).
- Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.
Maßnahmen zur Abstandswahrung
- Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
- Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden.
- In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die Hinweise des Personals.
- In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
- Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
- Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
- Vermeiden Sie enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamten Flächen zum Ausweichen.
- Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
- Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.